Die Tierwürde als Verfas­sungs­prinzip

Die Bundesverfassung anerkennt die inhärente Würde der Tiere. Schwerwiegende Eingriffe in ihr Leben müssen deshalb unterlassen werden – ausser sie sind unvermeidlich oder existenznotwendig. Massentierhaltung ist weder unvermeidlich noch existenznotwendig und verunmöglicht den Tieren ein würdevolles Leben. Das geltende Recht wird dieser Tatsache jedoch nicht gerecht und muss dringend geändert werden.

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 80A
(Landwirt­schaft­liche Tier­haltung)

Kommentierter Initiativtext - Paragraph
Abs. 1

Der Bund schützt die Würde des Tieres in der landwirtschaftlichen Tierhaltung. Die Tierwürde umfasst den Anspruch, nicht in Massentierhaltung zu leben.

Erklärung

Die Tierwürde ist sowohl auf Verfassungsebene (Art. 120 Abs. 2 BV) als auch in der Tierschutzgesetzgebung (Art. 1 TSchG) verankert. Heute werden wirtschaftliche Interessen grundsätzlich höher gewichtet, was dem Sinn und Zweck der zwingend gebotenen Güterabwägung zuwiderläuft.

Abs. 2

Massentierhaltung bezeichnet die industrielle Tierhaltung zur möglichst effizienten Gewinnung tierischer Erzeugnisse, bei der das Tierwohl systematisch verletzt wird.

Erklärung

Die Massentierhaltung ist ein Produktionssystem, in dem die Grundbedürfnisse der Tiere weitgehend missachtet werden: Verkürzte Lebensdauer; Verunmöglichung natürlichen Sozialverhaltens; alleine auf die Produktivität ausgerichtete Zuchtrassen etc.

Abs. 3

Der Bund legt Kriterien insbesondere für eine tierfreundliche Unterbringung und Pflege, den Zugang ins Freie, die Schlachtung und die maximale Gruppengrösse je Stall fest.

Erklärung

  • Tierfreundliche Unterbringung und Pflege: Platzverhältnisse, die normale soziale Interaktionen ermöglichen; ausreichende Beschäftigungsmöglichkeiten; Einstreu für alle Tiere; auf die Bedürfnisse der Tiere abgestimmte Fütterung
  • Zugang ins Freie: Langsamer wachsende Rassen, die vom Auslauf profitieren können; täglicher Weidegang, denn Laufställe ersetzen diesen nicht
  • (Schonende) Schlachtung: Möglichst kurze Transportwege; bessere Kontrolle des Betäubungsvorgangs; keine langen Wartezeiten zwischen Transport und Schlachtung; Schlachtmethode wird nicht nur aufgrund ökonomischer Überlegungen gewählt
  • Gruppengrösse je Stall: Reduzierte Höchstbestände pro Stall und Betrieb; reduzierte DGVE pro ha landwirtschaftliche Nutzfläche
Abs. 4

Er erlässt Vorschriften über die Einfuhr von Tieren und tierischen Erzeugnissen zu Ernährungszwecken, die diesem Artikel Rechnung tragen.

Erklärung

Kein Import von Tieren und Tierprodukten, die nach in der Schweiz verbotenen Produktionsmethoden erzeugt wurden; Eindämmung des Einkaufstourismus bei Tierprodukten

Zusatz

Die Ausführungsbestimmungen zur landwirtschaftlichen Tierhaltung gemäss Artikel 80a können Übergangsfristen von maximal 25 Jahren vorsehen.

Erklärung

  • Bestehende Betriebe sollen die Möglichkeit erhalten, getätigte Investitionen zu amortisieren.
  • Neubauten sollen bereits unmittelbar nach Annahme der Initiative den neuen Anforderungen entsprechen müssen.
Zusatz

Die Ausführungsgesetzgebung muss bezüglich Würde des Tiers Anforderungen festlegen, die mindestens den Anforderungen der Bio-Suisse-Richtlinien 2018 entsprechen.

Erklärung

Die Bio Suisse Standards sind als Orientierungshilfe für eine Mindestumsetzung der Initiative zu verstehen und nicht als konkrete Zielgrössen.

Initiativkomitee

Folgende Personen bilden das Initiativkomitee:

Gabrielle Brunner
Tierärztin
Noemi Erig
Privatperson
Marcela Frei
Aktionsgemeinschaft Schweizer Tierversuchsgegner
Bastien Girod
Nationalrat, Grüne Partei Schweiz
Nadja Graber
Privatperson
Thomas Gröbly
Inhaber des Ethik-Labors und Buchautor
Sarah Heiligtag
Verein Hof Narr
Verena Hofer
Aktionsgemeinschaft Schweizer Tierversuchsgegner
Philipp Hoppen
Tier im Fokus
Hansuli Huber
Schweizer Tierschutz
Pablo Labhardt
Animal Rights Switzerland
Ivo Mändli
Sentience
Adrian Marmy
Privatperson
Céline Müller
Privatperson
Raphael Neuburger
Vegane Gesellschaft Schweiz
Kim Rösner
Privatperson
Philipp Ryf
Sentience
Valentin Salzgeber
Sentience
Meret Schneider
Sentience
Mike Stadelmann
Privatperson
Katerina Stoykova
Tier im Recht
Fabien Truffer
Pour l’Égalité Animale (PEA)
Reto Walther
Sentience
Vera Weber
Fondation Franz Weber
Yasmine Wenk
Vier Pfoten
Markus Wild
Professor für Philosophie, Universität Basel
«Allein schon die Idee, Tiere in Grossbetrieben in Massen einzupferchen, dünkt mich tierisch unmenschlich.»
Frank Baumann – Bestsellerautor & Regisseur

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