Fragen und Antworten

Die Initiative gegen Massentierhaltung fordert das Ende der industriellen Tierproduktion in der Schweiz. Klingt einfach, lässt aber noch einige Fragen offen. Hier gibt es die Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen zu unserer Initiative, wie zum Beispiel «Was versteht ihr unter dem Begriff Massentierhaltung?», «Wer steht hinter der Initiative?» und «Wo steht die Initiative im politischen Prozess?».

Fragen zur Initiative

  • Die in der Verfassung verankerte Tierwürde soll endlich auch in der landwirtschaftlichen Tierhaltung respektiert werden. Die Initiative fordert deshalb das Ende der Massentierhaltung in der Schweiz.
  • Konkret fordert die Initiative eine tierfreundliche Unterbringung und Pflege, den Zugang ins Freie, eine schonende Schlachtung und klar reglementierte Gruppengrössen je Stall.
  • Das Wort «Massentierhaltung» bezeichnet die technisierte Tierhaltung in Grossbetrieben zur Gewinnung möglichst vieler Tierprodukte, bei der das Tierwohl systematisch verletzt wird.
  • Bis zu 27’000 Tiere dürfen in der Schweiz in einer Halle gehalten werden. 27’000 Individuen sind eindeutig eine «Masse». Viele Tiere leben in kargen, engen Ställen und haben kaum oder gar keinen Auslauf.

Die Initiative wurde im Juni 2018 vom Verein Sentience lanciert. Zur Trägerschaft der Initiative gehören neben Sentience die Fondation Franz Weber, Vier Pfoten und Greenpeace.

  • Die Phase der Unterschriftensammlung ist beendet, die Initiative ist im Oktober 2019 offiziell zustande gekommen.
  • Der parlamentarische Prozess ist abgeschlossen: Die Initiative wurde im März 2022 von National- und Ständerat der Bevölkerung zur Ablehnung empfohlen.
  • Die Abstimmung über die Initiative wird voraussichtlich im Herbst 2022 stattfinden.
  • Hühner: 92 % aller Masthühner fristen ihr Leben in Masthallen, ohne jemals den Himmel zu sehen. In solchen Betrieben leben bis zu 27’000 Tiere. Künftig sollen alle Hühner in kleineren Gruppen leben und Zugang ins Freie erhalten.
  • Schweine: Nur 50 % der Schweizer Schweine haben Auslauf. Zehn Schweine teilen sich die Fläche eines Parkplatzes. In Zukunft sollen sie alle Auslauf und ausreichend Platz im Stall haben.
  • Kühe: Rinder werden in viel zu grossen Gruppen gehalten. Das macht die Pflege schwierig und die Übertragung von Krankheiten einfach. Mit der Initiative sollen alle Tiere genug Platz und Pflege erhalten.

Tiere sind keine Sachen; sie verdienen aufgrund ihrer Würde und Leidensfähigkeit besondere Beachtung. Die Initiative fordert deshalb kein klassisches Verbot, sondern einen Anspruch für Tiere, in der Haltung nicht geschädigt zu werden.

  • Ja. Die Initiative gibt bodenbewirtschaftenden Bäuerinnen und Bauern die Chance, auf dem Markt zu bestehen und faire Preise zu erzielen, weil Grossbetriebe ihre immensen Tierbestände reduzieren müssen.
  • Das Bild, das wir von der Schweizer Landwirtschaft haben, enthält grasende Kühe und scharrende Hühner. Die Betriebe, die diesem Bild Rechnung tragen, werden durch die Initiative gestärkt.

Kleinbäuerliche Betriebe und Alpbetriebe wären von den Änderungen kaum betroffen, da sie keine Massentierhaltung betreiben. Betroffen wären hauptsächlich die industriellen Grossbetriebe.

  • Gemäss Regulierungsfolgenabschätzung des Bundesrates wären etwa 3’000 Betriebe von den neuen Höchstbeständen betroffen. Das sind nur rund 5 % aller Betriebe, die Tierprodukte produzieren.
  • Die betroffenen Betriebe müssten umgebaut werden. Damit sie ausreichend Zeit für die Umstellung haben, wird eine Übergangsfrist von maximal 25 Jahren gewährt – dies entspricht einem Generationenwechsel.

Die Initiative verlangt, dass importierte Produkte den Schweizer Standards entsprechen müssen. Dies schützt nicht nur die Tiere, sondern auch die Landwirtschaft vor billigen und tierquälerisch produzierten Produkten aus dem Ausland.

  • Mit der gewährten Übergangsfrist von maximal 25 Jahren – was einer landwirtschaftlichen Generation entspricht – stellt die Initiative sicher, dass Bäuerinnen und Bauern bereits gemachte Investitionen amortisieren können.
  • Nach Annahme der Initiative soll das Parlament den Verfassungsauftrag jedoch innert kurzer Frist ins Gesetz überführen. Neubauprojekte müssen so bald wie möglich den Forderungen der Initiative entsprechen.
  • In den Übergangsbestimmungen verlangt die Initiative, dass sich das Parlament im gesetzgeberischen Prozess in Bezug aufs Tierwohl im Minimum an den Bio Suisse Richtlinien (Stand 2018) orientieren muss.
  • Diese Übergangsbestimmung stellt sicher, dass das Parlament unsere Forderungen nicht verwässern kann, wenn sie die entsprechenden Gesetzesanpassungen ausarbeiten.
«Die Massentierhaltung gehört abgeschafft, weil sie ein Verbrechen gegen das Leben ist.»
Thomas Meyer – Schriftsteller

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